startseite arrow AGBs
AGBs PDF Drucken E-Mail

AGBs von Hier und Jetzt

 

Yoga Rana
Zentrum für ganzheitliches Yoga und Entspannungsmassagen;
Andrea Drossmann,Frank Drossmann
 
 
Gimborner Str. 58
51709 Marienheide
Deutschland
 
AGBs, Stand 28.07.2010


Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Angebotes von  Hier & Jetzt, Zentrum für ganzheitliches Yoga und Entspannungsmassagen
1. Geltungsumfang
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jegliche Nutzungen der Einrichtungen, Kurse und Angebote von Hier & Jetzt unabhängig von dem
Ort, der Zeit und der Art ihrer Durchführung.
2. Nutzungsberechtigung, Verwendungsrisiko
1) Nutzungsberechtigter ist ausschließlich die im Vertrag über die Mitgliedschaft als Vertragspartner/in namentlich bezeichnete Person (nachfolgend
auch "Nutzer" genannt). Die Nutzungsberechtigung ist nicht übertragbar. Das Verwendungsrisiko für Nutzungsverträge gleich welcher Art liegt insofern
alleine auf Seiten des Nutzungsberechtigten, d.h. die Rückgabe oder der Umtausch ist nicht möglich, soweit nicht Gründe im Verantwortungsbereich
von Hier & Jetzt die Nutzung für einen unzumutbar langen Zeitraum ausschließen. Dies gilt auch für Mehrfachkarten, die innerhalb der angegebenen
Laufzeit zu einer bestimmten Anzahl von Kursbesuchen berechtigen (5-er, 10-er-Karten u.ä.).
2) Eine ausgehängte Hausordnung ist zu beachten.
3. Beginn und Ende der Nutzungsberechtigung (Mitgliedschaft), Kündigung
1) Die Nutzungsverträge werden nach konkreter Vereinbarung im Mitgliedschaftsvertrag aufgrund der Wahl des Vertragspartners/der Vertragspartnerin
für die Dauer von mindestens 6 Wochen, 3 + 12 vollen Monaten (Grundlaufzeit) geschlossen. Die Grundlaufzeit des Nutzungsrechtes beginnt
mit dem in dem Nutzungsvertrag als Vertragsbeginn ausdrücklich genannten Termin, in Ermangelung eines solchen mit dem Beginn des nächsten
auf das jüngste Datum der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages folgenden Kalendermonates.
2) Dem Vertragspartner / der Vertragspartnerin steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist
von einem Monat zum Ende eines Monates zu, sofern er / sie aufgrund eines ärztlichen Attestes eine dauerhafte Sportuntauglichkeit oder unter Vorlage
einer Bescheinigung eines Einwohnermeldeamtes eine Verlegung seines / ihres Wohnsitzes an eine Adresse nachweisen kann, die von der im
Nutzungsvertrag angegebenen oder später mitgeteilten Adresse mehr als 50 Kilometer entfernt liegt (besonderes außerordentliches Kündigungsrecht).
3) Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Kündigungserklärung des Vertragspartners / der Vertragspartnerin ist an die die oben genannte
Adresse von Hier & Jetzt zu richten.
4) Ordentliche wie außerordentliche Kündigungen sind nicht rückwirkend möglich.

4. Vorrübergehendes Ruhen der Nutzungsberechtigung (Ruhezeit)
Eine Ruhezeit ist nach Vorlage eines ärztlichen Attestes, eines ärztlichen Schwangerschaftsnachweises, einer Bescheinigung des Arbeitgebers des
Nutzers über einen vorrübergehenden Auslandsaufenthalt oder eines Nachweises über die vorrübergehende Verlegung des Wohnsitzes an eine
Adresse, die von der im Nutzungsvertrag angegebenen oder später mitgeteilten Adresse mehr als 50 Kilometer entfernt liegt, möglich. Die Ruhezeit
beträgt nach Wahl des Nutzers mindestens einen vollen Monat, maximal jedoch sechs volle Monate. Beginn und Dauer der Ruhezeit ist Hier & Jetzt durch schriftliche Erklärung des Nutzers bekannt zu geben. Die Erklärung muss spätestens zu Beginn der Ruhezeit unter Vorlage der erforderlichen
Nachweise (siehe Satz 1) erfolgen. Die rückwirkende Erklärung der Ruhezeit ist nicht möglich.
Während der Ruhezeit können die Einrichtungen, Kurse und Angebote von Hier & Jetzt nicht genutzt werden. Die Vertragslaufzeit der Nutzungsberechtigung
erhöht sich um die Anzahl der Monate der beanspruchten Ruhemonate. Eine Kündigung während der Ruhezeit ist nicht möglich.
5. Kursbelegung, Voranmeldung, Kursbeginn, Änderung des Kursangebotes bzw. der Öffnungszeiten, vorrübergehende Schließung
1) Hier & Jetzt ist berechtigt, die maximale Anzahl der Kursteilnehmer (Kursbelegung) je nach Kurs allgemein oder im Einzelfall festzulegen und zu begrenzen,
wenn dies aus zwingenden organisatorischen, insbesondere räumlichen Gründen im Interesse der Teilnehmer erforderlich ist. Eine Begrenzung
wird durch Aushang bekannt gemacht oder im Einzelfall durch den Kursleiter bestimmt.
2) Um den teilnehmenden Nutzern die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der Zutritt zu laufenden Kurseinheiten für die Nutzer nur bis zu 5
Minuten nach Kursbeginn möglich. Ein Anspruch auf späteren Zugang zu und Teilnahme an der bereits laufenden Kurseinheit besteht nicht.
3) Hier & Jetzt ist berechtigt, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten in
einer für den/die Vertragspartner/in vertretbaren Weise zu ändern oder davon abzuweichen, sofern ein triftiger Grund dafür vorliegt.
4) Hier & Jetzt ist im Rahmen des Absatzes 3) insbesondere berechtigt, die Nutzung das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen
Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten vorrübergehend zu ändern, davon abzuweichen oder ganz ausfallen zu lassen, sofern
dies wegen Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten oder dringender organisatorischer Gründen notwendig wird. Gleiches gilt für die vorrübergehende
Einstellung des Angebotes wegen mit einer Frist von zwei Monaten durch deutlich sichtbaren Aushang anzukündigenden Betriebsferien, die
insgesamt einen Zeitraum von zwei Kalenderwochen pro Kalenderjahr nicht übersteigen dürfen.
5) Der/die Vertragspartnerin ist nicht berechtigt, aufgrund einer solcher vorgenannten vertretbaren Änderung oder eines solchen Ausfalls des Kursangebotes,
der zeitlichen oder örtlichen Lage der einzelnen Kurse und Angebote oder der allgemeinen Öffnungszeiten das Vertragsverhältnis zu
kündigen oder eine Reduzierung des Nutzungsgebühren zu verlangen.
6. Nutzungsgebühren, Fälligkeit, Umsatzsteuer
1) Die Nutzungsgebühren decken grundsätzlich die Nutzung sämtlicher Einrichtungen und angebotenen Kurse im Rahmen des vereinbarten Nutzungsvertrages
ab. Dies gilt nicht für solche Einrichtungen, Kurse und Angebote, die durch deutlichen Hinweis als gesondert entgeltpflichtig gekennzeichnet
werden.
Hier & Jetzt – AGB
2) Die Aufnahmegebühr wird mit Unterzeichnung des Mitgliedschaftsvertrages durch den / die Vertragspartner/in zur Zahlung durch Überweisung (Dauerauftrag)
fällig. Hier & Jetzt kann verlangen, daß die Aufnahmegebühr in bar entrichtet wird.
3) Der / die Vertragspartner/in verpflichtet sich, Monatsbeiträge in vereinbarter Höhe mindestens entsprechend der vereinbarten Anzahl der Kalendermonate
der Grundlaufzeit - für die Dauer
der Mitgliedschaft durch Überweisung( oder bar) zu zahlen.
4) Bei Mitgliedschaften mit vereinbarter monatlicher Zahlungsweise sind die Monatsbeiträge jeweils bis zum 3. eines Monates zur Zahlung fällig.
5) Hier & Jetzt ist berechtigt, die Preise für die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote unter Beachtung von § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB) zu ändern. Eine solche Preisänderung wird nur wirksam, wenn sie mindestens drei volle Kalendermonate durch allgemein zugänglichen
und deutlich sichtbaren Aushang in den Räumlichkeiten von Hier & Jetzt mit betragsmäßiger Benennung der neuen Preise angekündigt wird. Der
Aushang ersetzt die Erklärung nach § 315 Absatz 2 BGB. Dem / der Vertragspartnerin steht ein einmaliges Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt
der Wirksamkeit der angekündigten Preisänderung zu; § 3 Absatz 5 gilt entsprechend.
6) Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Höhe der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) oder der Einführung sonstiger Verkehrssteuern ist Hier & Jetzt
berechtigt, diese zum Zeitpunkt der Wirksamkeit ihrer Änderung bzw. Einführung zu verlangen und einzuziehen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch
nicht.
7) Sofern Hier & Jetzt besondere Preisvergünstigung aufgrund besonderer persönlicher Umstände gewährt hat oder gewähren will (Studententarif, Firmen-
oder Gruppentarife), kann die Gewährung oder die Fortsetzung der Gewährung dieser Preisvergünstigungen von der Vorlage einer für den
Vergünstigungszeitraum geltenden Nachweises abhängig machen. Hier & Jetzt ist berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung zur Vorlage eines solchen
Nachweises, die mindestens zwei Kalenderwochen betragen muß, anstelle der besonderen Preisvergünstigung den regulären Nutzungspreis zu
verlangen und einzuziehen.
7. Haftung
1) Hier & Jetzt haftet nicht für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit entstehen, lediglich im Fall grober Fahrlässigkeit
oder des Vorsatzes; die Haftung für einfache Fahrlässigkeit wird insoweit ausgeschlossen.
2) Die Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote erfolgt auf eigene Gefahr der Nutzer. Für die von Nutzern mitgebrachten Gegenstände, insbesondere
für Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt Hier & Jetzt keine Haftung.
8. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Die Aufrechnung gegen Ansprüche von Hier & Jetzt ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gleiches gilt für die
Wahrnehmung eines Zurückbehaltungsrechtes bei Verpflichtungen gegenüber Balance.
9. Änderung der persönlichen Verhältnisse sowie Name und Adresse des Nutzers
Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Änderung seiner persönlichen Verhältnisse, die für Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses
von erkennbarer Bedeutung sein können, Hier & Jetzt unverzüglich schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Änderung des
Namens oder der Adresse des Nutzers und für den Wegfall persönlicher Umstände, die zur Gewährung einer Preisvergünstigung geführt haben
(z.B. Ende des Studiums bei gewährtem Studententarif; Wegfall des Arbeitsverhältnisses bei gewährtem Firmen- oder Gruppentarif).
10. Gesundheitszustand des Nutzers
Der Nutzer verpflichtet sich, die Einrichtungen, Kurse und Angebote von Hier & Jetzt nur zu nutzen, wenn er nicht unter anstreckenden Krankheiten lei-
det und der Nutzung keine medizinischen Bedenken entgegenstehen. In Zweifelsfällen wird der Nutzer diese vor Aufnahme der Nutzung mit der
Kursleitung klären. Hier & Jetzt ist berechtigt, bei Kenntnis von dem Verdacht einer ansteckenden Krankheit oder vom Vorliegen medizinischer Bedenken
die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote von der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Negativattestes abhängig zu machen; die
Kosten eines solchen ärztlichen Attestes hat der Nutzer zu tragen.
11. Datenschutzbestimmungen
Der Vertragspartner / die Vertragspartnerin werden nach § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, daß seine / ihre personenbezogenen
Daten zu Bearbeitungszwecken elektronisch gespeichert werden. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden beachtet. Der Nutzer erklärt
sich in diesem Umfang mit der elektronischen Nutzung und Bearbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Die Weitergabe personenbezogener
Daten an Dritte ist ohne besondere Einverständniserklärung des Betroffenen unzulässig.
12. Nebenabreden, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Vereinbarung
1) Mündliche Nebenabreden zu dem Nutzungsvertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen einschließlich dieser Bestimmung
bedürfen der Schriftform.
2) Im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche
Streitigkeiten aus dem Nutzungsverhältnis, seinem Zustandekommen oder seiner Beendigung Gummersbach vereinbart.
3) Für den Fall, daß der/die Vertragspartner/in nach Vertragsschluß ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozeßordnung
der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt einer zu erhebenden Klage
nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Gummersbach vereinbart.
4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Nutzungsvertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. An Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen
gelten solche durchführbare Regelungen als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen
in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommen. Gleiches gilt für solche regelungsbedürftigen Aspekte, die durch den Nutzungsvertrag
weder ausdrücklich noch konkludent geregelt wurden.
--- --- ---